Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem jeder Mensch zwangsläufig irgendwann zu tun hat.

Auch wenn es seither einige Adaptierungen gab, stammt das Erbrecht, so wie das gesamte Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), aus dem Jahre 1811. Im Mittelpunkt der Reform steht daher eine Modernisierung in sprachlicher als auch inhaltlicher Hinsicht. Dem Gesetzgeber was es außerdem ein Anliegen, die Privatautonomie des Einzelnen mehr in den Vordergrund zu stellen. Daneben war eine Anpassung des österreichischen Erbrechtes an die EU-Erbrechts-Verordnung notwendig.

Schon lange gab es keine so umfangreiche Erbrechtsänderung wie jene, die mit Beginn des Jahres 2017 in Kraft tritt. Die meisten Änderungen sind auf Todesfälle anzuwenden, die ab dem 01.01.2017 eintreten.

Wesentliche materielle Änderungen sind:

  • Eine Klarstellung und Erweiterung der Erbunwürdigkeits- und Enterbungsgünde,
  • Eine erhebliche Verschärfung der Regelungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer fremdhändigen letztwilligen Verfügung
  • Die Verdrängung des Erbrechts der Geschwister durch einen Ehepartner oder eingetragenen Partner
  • Eine Neuschaffung eines sogenannten Pflegevermächtnisses,
  • Der Wegfall des Pflichtteilsrechtes für die Vorfahren, also auch der Eltern
  • Die Möglichkeit einer Stundung oder Ratenzahlung des Geldpflichtteils
  • Die Neugestaltung der Pflichtteilsberechnung
  • Die Vereinheitlichung der Verjährungsrechtsregelungen

Ab 01.01.2017 neu errichtete fremdhändige letztwillige Verfügungen, die nicht vollständig selbst mit der Hand geschrieben wurden, sind vom Erblasser mit einem handschriftlichen, auf den letzten Willen hinweisenden Zusatz zu versehen. Außerdem haben drei geeignete Zeugen hierbei gleichzeitig anwesend zu sein und müssen in der Folge unter Angabe Ihrer Daten (Name und Geburtsdatum oder Adresse) unterschreiben und einen Zusatz, der auf die Zeugeneigenschaft hinweist, anfügen.

Gerne stehen wir bei Fragen zur Reform und für Beratungen im Hinblick auf allenfalls notwendige Adaptionen zur Verfügung.

Für Rückfragen: Mag. Raphael Janisch 

Alle Angaben auf dieser Website dienen nur der Erstinformation und ersetzen keine fundierte Rechtberatung. Für die Richtigkeit wird insbesondere aufgrund möglicher Judikatur- oder Gesetzesänderungen keine Haftung übernommen.