Seit dem 25.5.2018 ist die durch die Europäische Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung (kurz: „DSGVO“) vollumfänglich in der gesamten EU anzuwenden.

 

Der Schutz personenbezogener Daten wie etwa Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kontodaten, Geburtsdatum, etc. wurde dabei durch den europäischen Gesetzgeber wesentlich gestärkt.

Insbesondere im Geschäftsverkehr dürfen personenbezogene Daten seit dem 25.5.2018 nur mehr in sehr engen Grenzen, etwa für eine Auftragserfüllung, Vertragsabwicklung, oder bei ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person verarbeitet respektive gespeichert werden.

Der Umstand, dass gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO derjenige der Daten speichert oder verarbeitet gegenüber der Datenschutzbehörde die Einhaltung der diesbezüglichen Vorschriften jederzeit nachweisen muss können, erfordert es, dass jeder Unternehmer, ob Einzelunternehmer oder Konzern, sich laufend mit den Datenschutzvorschriften und deren Erfüllung auseinanderzusetzen hat („Rechenschaftspflicht“).

In diesem Zusammenhang wird auf die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, welche im Art. 5 DSGVO näher erläutert sind, verwiesen:

Die Verarbeitung und/oder Speicherung personenbezogener Daten hat stets

  • rechtmäßig und zweckgebunden zu sein und
  • dem Grundsatz der Datenminimierung,
  • der Richtigkeit,
  • der Speicherbegrenzung,
  • der Integrität und
  • der Vertraulichkeit

zu genügen.

Gerne steht unsere Sozietät jederzeit für die gezielte Rechtsberatung zur Einhaltung sämtlicher Vorschriften der DSGVO zur Verfügung.

Für Rückfragen: MMMag. Alfred Krenn, LL.M. 

Alle Angaben auf dieser Website dienen nur der Erstinformation und ersetzen keine fundierte Rechtsberatung. Für die Richtigkeit wird insbesondere aufgrund möglicher Judikatur- oder Gesetzesänderungen keine Haftung übernommen.